AHV-Nachweis
CHF 20.00
Bis 1994 wurden die AHV-Beiträge von nicht berufstätigen Studierenden über die UZH vereinnahmt und pauschal der Sozialversicherungsanstalt SVA abgeliefert.
Als Bestätigung der Zahlung wurde den Studierenden Marken abgegeben, die in ein rosa Markenheft geklebt werden sollten. Dieses Markenheft musste am Ende des Studiums der zuständigen SVA zur Gutschrift der Beiträge eingereicht werden.
Personen, die dieses Markenheft verloren haben oder von der SVA informiert worden sind, dass eine Beitragslücke besteht, können einen AHV-Nachweis bestellen.
Bearbeitungszeit: 1-2 Wochen
Bitte beachten:
Als Bestätigung der Zahlung wurde den Studierenden Marken abgegeben, die in ein rosa Markenheft geklebt werden sollten. Dieses Markenheft musste am Ende des Studiums der zuständigen SVA zur Gutschrift der Beiträge eingereicht werden.
Personen, die dieses Markenheft verloren haben oder von der SVA informiert worden sind, dass eine Beitragslücke besteht, können einen AHV-Nachweis bestellen.
Bearbeitungszeit: 1-2 Wochen
Bitte beachten:
- Falls sich seit dem Studium der Nachname geändert hat, geben Sie bitte beim Kassiervorgang unter Punkt "Bemerkungen" den zum Zeitpunkt des Studiums gültigen Namen ein.
- Die Exmatrikulationsbestätigung ist im AHV-Nachweis enthalten.
- Drittpersonen ist es untersagt, einen Nachweis zu bestellen!