AHV-Nachweis

CHF 20.00

Bis 1994 wurden die AHV-Beiträge von nicht berufstätigen Studierenden über die UZH vereinnahmt und pauschal der Sozialversicherungsanstalt SVA abgeliefert.

Als Bestätigung wurde den Studierenden eine Marke abgegeben, die auf ein rosa Markenheft geklebt werden sollte. Dieses Markenheft musste am Ende des Studiums der zuständigen SVA zur Gutschrift der Beiträge eingereicht werden.

Personen, die dieses Markenheft verloren haben oder von der SVA informiert worden sind, dass eine Beitragslücke besteht, können einen AHV-Nachweis bestellen.

Bearbeitungszeit: 4-5 Wochen

Bitte beachten:

  • Falls sich seit dem Studium der Nachname geändert hat, geben Sie bitte beim Kassiervorgang unter Punkt "Bemerkungen" den zum Zeitpunkt des Studiums gültigen Namen ein.
  • Drittpersonen ist es untersagt, einen Nachweis zu bestellen!
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